Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht
Soll die Immobilie im Familienbesitz bleiben, bietet sich unter der Prämisse eines lebenslangen Wohnrechts ein Hausverkauf an eines der Kinder an. In diesem Fall wird ein entsprechender Vermerk im Grundbuch eingetragen und mit einer eingeschränkten Nutzung der Immobilie verbunden. Aus diesem Grund müssen in der Regel auch Abschläge beim Verkaufspreis hingenommen werden.


